Wie unterscheiden sich die
Angebote der Versicherer?
Wie bei
den meisten Versicherungen auch, ist der Preis einer Versicherung keine
Gewähr für Qualität. Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich zum
Teil enorm.
Zusatzversicherung für
Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Einige
Versicherer unterscheiden nicht zwischen Ein- oder Zweibettzimmer,
versichert ist in diesem Fall die so genannte Sonderklasse. In der
Praxis spielt dieser Punkt eine eher untergeordnete Rolle, da der
Preisunterschied zwischen Ein- und Zweibettzimmer eher gering ist.
Einige
Versicherer leisten auch über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus.
Dieser Punkt kann in der Praxis durchaus relevant sein, wenn z.B.
Spezialisten zur Durchführung der Behandlung aufgesucht werden.
Manche Versicherer zählen den Tag der Einweisung und den Tag der Abreise
nicht als zwei Tage. Unter Umständen bleibt der Versicherte dann auf
einem Teil der Kosten sitzen.
Zusatzversicherung für die
Zähne
Die
Angebote der Versicherer sind hier nur sehr schwer vergleichbar. Zu
unterschiedlich sind die Leistungsaussagen der einzelnen Anbieter.
Pflegezusatzversicherung
Die
meisten Versicherer bezahlen hier individuelle Tagessätze, es gibt auch
Versicherer, die 80% der Kosten übernehmen. Eine Summenbegrenzung gibt
es dann nicht.
Krankentagegeldversicherung
Die
Leistungsunterschiede sind gering.
Auslandsreisekrankenversicherung
Versicherer, die ihre maximale Leistungspflicht begrenzen, sind sehr
häufig vertreten. Dieser Punkt kann in der Praxis fatale Folgen haben.
Liegen Sie im Ausland im Krankenhaus und sind nicht Rücktransportfähig,
so bleiben Sie auf den Kosten sitzen, wenn die maximale Leistungsdauer
des Versicherers überschritten ist.
Ergänzungstarif zur
Absicherung von Zuzahlungen im Krankenhaus, bei Brillen, bei Kuren usw.
Die
Leistung der Versicherer sind extrem unterschiedlich. An dieser Stelle
kann auf die einzelnen Unterschiede nicht eingegangen werden.