Wie unterscheiden sich die Angebote der Versicherer?

Wie bei den meisten Versicherungen auch, ist der Preis einer Versicherung keine Gewähr für Qualität. Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich zum Teil enorm.

Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Einige Versicherer unterscheiden nicht zwischen Ein- oder Zweibettzimmer, versichert ist in diesem Fall die so genannte Sonderklasse. In der Praxis spielt dieser Punkt eine eher untergeordnete Rolle, da der Preisunterschied zwischen Ein- und Zweibettzimmer eher gering ist.

Einige Versicherer leisten auch über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus. Dieser Punkt kann in der Praxis durchaus relevant sein, wenn z.B. Spezialisten zur Durchführung der Behandlung aufgesucht werden.
Manche Versicherer zählen den Tag der Einweisung und den Tag der Abreise nicht als zwei Tage. Unter Umständen bleibt der Versicherte dann auf einem Teil der Kosten sitzen.

Zusatzversicherung für die Zähne

Die Angebote der Versicherer sind hier nur sehr schwer vergleichbar. Zu unterschiedlich sind die Leistungsaussagen der einzelnen Anbieter.

Pflegezusatzversicherung

Die meisten Versicherer bezahlen hier individuelle Tagessätze, es gibt auch Versicherer, die 80% der Kosten übernehmen. Eine Summenbegrenzung gibt es dann nicht.

Krankentagegeldversicherung

Die Leistungsunterschiede sind gering.

Auslandsreisekrankenversicherung

Versicherer, die ihre maximale Leistungspflicht begrenzen, sind sehr häufig vertreten. Dieser Punkt kann in der Praxis fatale Folgen haben. Liegen Sie im Ausland im Krankenhaus und sind nicht Rücktransportfähig, so bleiben Sie auf den Kosten sitzen, wenn die maximale Leistungsdauer des Versicherers überschritten ist.

Ergänzungstarif zur Absicherung von Zuzahlungen im Krankenhaus, bei Brillen, bei Kuren usw.

Die Leistung der Versicherer sind extrem unterschiedlich. An dieser Stelle kann auf die einzelnen Unterschiede nicht eingegangen werden.