Welche Regeln gelten beim Abschluss dieser Versicherung?
Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag, so kommt kein Vertrag zustande. Bei einem Leistungsausschluss gilt dies ebenso. In beiden Fällen unterbreitet der Versicherer ein neues Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen kann der Versicherer die Vertragsannahme auch ablehnen. Ohnehin können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Police vom Vertrag zurücktreten.
Die
Antragsfrage müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie sonst Ihren
Versicherungsschutz gefährden.
Durch den Rücktritt vom Vertrag oder andere vorgenannte Gründe entstehen Ihnen
keine Kosten.