Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?

  • Gesetzliche Krankenversicherung
    Nach einer Beitragserhöhung besteht vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht für alle Mitglieder.
    Die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, hat diese Personengruppe nicht. Sie kann aber zu einer günstigeren Kasse wechseln und darüber hinaus eine Zusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen, um bessere Leistungen als die Standards der GKV zu erhalten.
     
    Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. Zwei Monate nach Ende des Kündigungsmonats kann der Versicherte in die neue Kasse eintreten.

    Beispiel:
    Am 15.06. wird gekündigt. Versicherungsbeginn beim neuen Versicherer ist dann der 01.09.
     

  • Private Krankenversicherung
    Bei den privat Versicherten richtet sich die Kündigungsfrist nach dem gewählten Tarif. In der Regel muss 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Nach einer Beitragserhöhung besteht auch hier ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht für alle Mitglieder.

Unser Tipp:

Kündigen Sie erst, nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung vorliegen haben, dass sie ein anderer Versicherer aufnimmt. Es kann Ihnen sonst passieren, dass Sie beim derzeitigen Versicherer gekündigt haben und ein anderer Versicherer sie nicht aufnimmt.