Kann ich auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

"Einmal Privat, immer Privat", ein Satz der so nicht ganz stimmt.

Angestellte Arbeitnehmer unter 55 Jahren

Achtung: Sollten Sie doch einmal unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen und in der Gesetzlichen versicherungspflichtig werden, so achten Sie bitte auf eine Anwartschaftsversicherung für die Private.

 

Personen über 55 Jahren

Selbständige

 

Wenn man seine bisherige berufliche Tätigkeit z.B. als Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze oder als Selbständiger komplett aufgibt, wäre grundsätzlich auch eine Familienmitversicherung beim GKV-versicherten Partner möglich.

Einfach wieder in die Gesetzliche zurück - das geht laut Gesetz nicht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass einige gesetzliche Kassen gerne gut verdienende Neumitglieder aufnehmen.